DSL Anbieter richtig kündigen: Anforderungen und Möglichkeiten

 

Wer seinen DSL-Anschluss kündigen möchte, sollte den Vertrag genau kennen. In den jeweiligen Vertrag sind Kündigungsfristen, Laufzeiten und auch mögliche Kündigungsgründe genannt.

 

Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen

 

In der Regel ist es möglich, alle online abgeschlossenen Verträge innerhalb von 14 Tagen nach der Vertragsunterzeichnung ohne Nennung der Gründe zu kündigen. Dieses Widerrufsrecht ist gesetzlich verankert und gilt auch für einen DSL-Vertrag, der online abgeschlossen wurde. Bemerken Kunden, dass der Vertrag übereilt abgeschlossen wurde, kann in einem Zeitfenster von 14 Tagen schriftlich gekündigt werden.

 

Ordentliche Kündigung

 

Bei einem laufenden DSL-Vertrag, der länger als 14 Tage besteht, müssen die Kündigungsfristen eingehalten werden. In der Regel haben diese Verträge eine Laufzeit von 24 Monaten. Selten besteht eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten oder weniger. Um eine Kündigung des DSL-Anbieters fristgerecht auszusprechen, muss die Kündigungsfrist eingehalten werden.

 

Kündigungsfrist und Schriftform

 

Diese Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate vor Vertragsende. Das bedeutet, dass Sie drei Monate vor Vertragsende die Kündigung einreichen müssen. Die Kündigung sollte in schriftlicher Form erfolgen. Mündliche Kündigungen sind rechtlich bedenklich, denn der Zugang kann nicht beweisen werden. Stehen in dem Vertrag Kündigungsmöglichkeiten, die eine Schriftform vorschreiben, sind diese einzuhalten.

Auch sollte darauf geachtet werden, ob eine Kündigung per E-Mail möglich ist. Für diesen Fall sollte unbedingt eine Lesebestätigung angefordert werden. Zudem ist der Zugang der E-Mail zu beweisen. Hier ist es ratsam, die E-Mail als Nachweis auszudrucken. Auch sollte die E-Mail an die richtige Abteilung gerichtet werden, die aus dem Vertrag ersichtlich ist.

 

Sicherer Zugang der Kündigung und formale Anforderungen

 

Um den fristgerechten Zugang der schriftlichen Kündigung zu belegen, ist es angebracht, diese per Einschreiben mit Rückschein zu senden. Das Einschreiben dient als offizieller Zugang der Kündigung und als Nachweis des fristgerechten Zugangs. In der Kündigung müssen bestimmte Angaben gemacht werden, damit der DSL-Anbieter die Kündigung des Vertrages zuordnen kann. Zu den nötigen Angaben zählen der Name, die Anschrift, die Kundennummer und das Datum. Eine Referenzzeile mit dem Hinweis auf eine Kündigung ist vorteilhaft, aber nicht bedingend.

Zudem sollte schriftlich darauf hingewiesen werden, dass die Kündigung fristgemäß erfolgt. Das Kündigungsschreiben muss sich an den Anbieter richten, der im Vertrag festgeschrieben ist. Wichtig ist, die Datierung der Kündigung und die persönliche Unterschrift des Vertragsinhabers. Ohne diese ist die Kündigung nicht wirksam. Zudem ist es ratsam, in der Kündigung auf eine Kündigungsbestätigung zu bestehen, denn so kann nachgeprüft werden, dass die Kündigung auch seitens des Anbieters akzeptiert wird.

Die Kündigungsfrist muss genau eingehalten werden. Ist diese überschritten, so kann der Anbieter auf einer Vertragsverlängerung bestehen. Deshalb ist es wichtig, die 3-Monatsgrenze einzuhalten und besser vorzeitig die Kündigung einzureichen. So können Sie sicher sein, auch wirklich fristgerecht gekündigt zu haben.

 

Kündigung Kurzfassung

 

  • Kündigung schriftlich verfassen
  • muss 3 Monate vor Ablauf des Vertrages beim Anbieter sein
  • per Post mit Einschreiben und Rückschein senden
    (falls nicht per E-Mail möglich)
  • Kündigung vom DSL Anbieter schriftlich bestätigen lassen

 

Kündigung per Fax

 

Rechtlich kann eine Kündigung auch per Fax erfolgen. In diesem Fall sind alle Formalien der Kündigung einzuhalten. Lediglich der Zugang erfolgt anders. Rechtlich gesehen ist eine Kündigung per Fax ebenso wirksam. Wichtig ist ein Sendebericht, der unbedingt nötig ist, um den fristgerechten Zugang der Kündigung zu attestieren. Bei einer fristgerechten Kündigung ist die Nennung eines Kündigungsgrundes nicht erforderlich.

 

Kündigung durch neuen DSL-Anbieter

 

Kunden, die den Anbieter wechseln möchten, haben auch die Möglichkeit, die Kündigung durch den neuen Anbieter regeln zu lassen. Oft haben Anbieter bereits vorgefertigte Formulare, die lediglich mit den eigenen Angaben versehen werden müssen. Wichtig ist hierbei, dass Kunden einen Nachweis über den Zugang der Kündigung erhalten.

Dieser Weg ist der sicherste, wenn es zu einer möglichst unterbrechnungsfreien Versorgung kommen soll.

 

Vorzeitige Kündigung

 

Um einen DSL-Vertrag vorzeitig zu kündigen, müssen wichtige Gründe vorhanden sein. Anbieter nennen diese in dem jeweiligen Vertrag. Ein außerordentliches Kündigungsrecht muss vertraglich also festgeschrieben sein.

Es gibt relativ wenige Gründe, die eine vorzeitige Kündigung ermöglichen. Hierzu zählt der Todesfall des Vertragspartners ebenso wie eine Privatinsolvenz oder ein Umzug ins Ausland. In allen Fällen ist der Kündigungsgrund zu nennen und zu belegen.

Ein Umzug im Inland muss nicht automatisch ein außerordentliches Kündigungsrecht beinhalten. Falls der bestehende Anbieter in der neuen Wohnung für die gleichen Konditionen sorgen kann, so ist es oft nicht möglich, vorzeitig aus dem DSL-Vertrag zu kommen. DSL-Anbieter können auf einer Einhaltung der Vertragslaufzeit bestehen. Hier ist es ratsam, mit dem jeweiligen Anbieter in Kontakt zu treten und eventuell eine Kulanzlösung zu erreichen.

 

Sonderkündigungsrecht

 

Das Sonderkündigungsrecht gibt Kunden die Möglichkeit, den DSL-Vertrag vor Ablauf der vertraglich festgeschriebenen Vertragslaufzeit zu kündigen. Ein wichtiger Kündigungsgrund kann die Nichterbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen sein.

Ein möglicher Kündigungsgrund kann die zu geringe Leistung des DSL-Anschlusses sein. Für den Fall, dass der Anbieter die vertraglich festgelegten Leistungen nachweislich nicht erbringt, kann außerordentlich gekündigt werden. Auch Tariferhöhungen während dem laufenden Vertrag können einen Kündigungsgrund darstellen. Werden die Gebühren während der Vertragslaufzeit erhöht, so besteht ein Sonderkündigungsrecht, weil die vertraglich vereinbarten Leistungen seitens des Anbieters nicht erbracht werden.

Ein weiterer Sonderkündigungsgrund sind günstigere Tarife während der Laufzeit. Auch wenn der Kunde einen günstigeren Preis zahlt, berechtigt diese Tatsache eine außerordentliche Kündigung. Das klingt zwar ein wenig paradox, doch die vertraglich vereinbarten Preise werden auch bei einer Senkung des Basispreises nicht eingehalten.