Häufige Fragen zum DSL Anbieter Wechsel

Wie lange dauert der Anbieterwechsel?

Man sollte bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist (in der Regel 3 Monate) den neuen Anbieter mit dem neuen Tarif – und damit dem Wechsel beauftragen.

Man bekommt vom neuen Anbieter dann einen sogenannten Schalttermin – dieser ist verbindlich. An diesem Tag wird die Leitung beim alten Anbieter abgeschaltet und beim neuen Anbieter zugeschaltet. Währenddessen kann es zu einer kurzen Unterbrechung kommen.

Laut Gesetz darf diese Unterbrechung aber nicht länger als einen Tag dauern.

Kann ich die Rufnummer mitnehmen?

Ja – die Portierung der Telefonnummer ist (meist) möglich.

Voraussetzung dafür ist jedoch, dass man sich (insbesondere nach dem Umzug) noch im gleichen Ortsnetz befindet.

Die Kosten für die Portierung der Rufnummer werden oftmals vom neuen Anbieter übernommen und liegen in der Regel zwischen 20 und 30 Euro.

Kann ich einfach wechseln, wenn ich umziehe?

Bei einem Umzug muss man zuerst mal klären, wie lange die Restlaufzeit beim aktuellen Anbieter ist. Liegt diese Restlaufzeit des Vertrages bei deutlich mehr als 3 Monaten, sollte man eine Verfügbarkeitsabfrage durchführen. Damit kann man feststellen, ob der aktuelle Anbieter auch an der neuen Anschrift seine Leistung erbringen kann. Ist dies der Fall, läuft der Vertrag weiter.

Sollte an der neuen Anschrift kein Anschluss geschaltet werden können, hat man als Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall kann man den Anbieter wechseln und einen neuen DSL-Anbieter beauftragen (vorausgesetzt natürlich, dass bei diesem die Verfügbarkeitsprüfung positiv ist und die Leitung geschaltet werden kann).

Liegt die restliche Vertragslaufzeit bei etwa 3 Monaten kann man normal kündigen und einen neuen Anbieter beauftragen. Ein nahtloser Übergang ist nicht notwendig, da sich die Anschlüsse an unterschiedlichen Orten befinden. Die Zuschaltung des neuen Anschlusses kann also bereits vor dem Abschalten des alten Anschlusses erfolgen.

Die Vertragslaufzeit beginnt nach dem Umzug nicht neu, wenn der alte Vertrag weiter läuft.

Kann ich den Anbieter vorzeitig wechseln?

Unter normalen Umständen kann der Anbieter nicht vorzeitig gewechselt werden.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Einige Anbieter haben z. B. spezielle Tarife im Angebot, bei denen für Wechsler die restlichen monatlichen Gebühren vom neuen Anbieter an den alten Anbieter weitergezahlt werden, wenn die Restlaufzeit weniger als 6 Monate beträgt.